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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Im Folgenden haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengefasst:

Was muss zum ersten Termin mitgebracht werden?

Zur ersten Behandlung brauchen wir die Verordnung vom Arzt, sowie die Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse, bzw. die Ihres Kindes.

Wie lange dauert eine Therapie und darf eine Begleitperson dabei sein?

Eine Behandlung dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Das hängt zum einen davon ab, welche Therapiedauer Ihr Arzt verordnet hat und zum anderen von der Art der Therapie. Beim Erstgespräch / Anamnese ist es wünschenswert, wenn Sie als Eltern oder Begleitperson dabei sind. Im weiteren Therapieverlauf kommen die Kinder dann alleine in den Therapieraum, während Sie in unserem Wartezimmer gemütlich Platz nehmen können. Am Ende jeder Stunde (5 – 10 Minuten) bekommen Sie berichtet, was gemacht wurde und was Sie daheim fortführen sollten.

Müssen wir zu Hause üben?

Ja! Wenn wir Ihnen Hausaufgaben mitgeben, sollten diese auch erledigt werden, um die Therapie bestmöglich zu unterstützen und den Behandlungsverlauf zu beschleunigen.

Wie oft finden die Behandlungen statt und wie lange dauert es, bis ich fertig bin?

Sie kommen in der Regel 1 – 2 mal pro Woche zu uns. Die Gesamtdauer der Behandlung ist abhängig vom Grund der Therapie und natürlich auch davon, wie intensiv Sie zu Hause üben.

Warum muss ich kurzfristig abgesagte Termine selbst bezahlen?

Alle Termine, die nicht bis 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden (egal, ob wegen Krankheit, kurzfristig eingeschobener Termine, kaputtem Auto, etc.) werden Ihnen privat mit 45,00 € in Rechnung gestellt, da die Krankenkasse nur Termine bezahlt, die tatsächlich stattgefunden haben. Für einen funktionierenden Praxisablauf und die Ermöglichung des Therapieangebotes sind wir davon abhängig, dass Sie Ihre Termine einhalten bzw. rechtzeitig absagen. Nur das gibt uns die Chance, effektiv zu planen und den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten.

Behandeln Sie auch Lese-Rechtschreibschwäche und wer übernimmt die Kosten für eine Legasthenie-Therapie?

Sind die Ursachen für eine Legasthenie im Bereich Sprachstörungen angesiedelt, sind Sie bei uns richtig. Die Kosten für eine Legasthenie-Therapie im engeren Sinne wird nicht von den Krankenkassen übernommen, da sie kein Bestandteil der Heilmittelrichtlinien ist. Oft ist es aber so, dass Kinder, bei denen eine LRS diagnostiziert wurde, Schwierigkeiten haben, Laute zu unterscheiden, Wörter richtig zu hören und auszusprechen, unerkannte Wortfindungsstörungen oder sonstige Störungen im Spracherwerb aufzeigen. Die Behandlung dieser Auffälligkeiten wiederum ist fester Bestandteil im Heilmittelkatalog der Logopäden und wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen übernommen.